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Kellerbuchhaltung und Weinhandelskontrolle für Schweizer Weinbetriebe

Wer in der Schweiz Wein kauft, keltert, lagert oder verkauft, führt eine Kellerbuchhaltung und meldet der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) jedes Jahr Inventar und Umsatz. Auf dieser Seite finden Sie, was das konkret bedeutet, welche Fristen gelten und welchen Teil davon Vinosoft für Sie erledigt.

Was die Kellerbuchhaltung ist

Die Kellerbuchhaltung ist die Gesamtheit Ihrer Sortenkarten mit den dazugehörigen Belegen. Für jede Weinbezeichnung — Sachbezeichnung, Herkunft, Jahrgang, Rebsorte und Nennfüllmenge, etwa «Chasselas Twann Bielersee AOC 2024 0.75 l» — führen Sie eine eigene Karte mit allen Ein- und Ausgängen. Jede Buchung trägt Datum, Lieferanten- oder Kundenname, die Art der Veränderung, eine Belegnummer und die Menge. Am 31. Dezember wird jede Karte abgeschlossen und am 1. Januar mit dem effektiven Vorrat neu eröffnet.

Die SWK verlangt ausdrücklich keine bestimmte Vorlage: Statt ihrer Excel-Sortenkarten dürfen Sie eine Weinbuchhaltungs- oder ERP-Software verwenden, solange alle Angaben der Sortenkarte übersichtlich darstellbar sind.

Wer betroffen ist

Seit 2019 untersteht der SWK, wer gewerbsmässig mit Wein handelt — Weinhandlungen, Importeure, Kellereien und auch selbsteinkellernde Winzerinnen und Winzer. Ausgenommen sind nur eng umschriebene Fälle, etwa Betriebe, die ausschliesslich in der Schweiz abgefüllten Flaschenwein von SWK-registrierten Betrieben weiterverkaufen, weder ein- noch ausführen und unter 1000 hl Umsatz im Jahr bleiben. Die Details stehen im Ratgeber Weinhandelskontrolle: Wer muss melden?

Die drei Pflichten im Überblick

  • Laufend buchen. Jeder Eingang und jeder Ausgang gehört ohne Verzug auf die Sortenkarte, mit Beleg. Verkäufe dürfen gesammelt gebucht werden, wenn eine Hilfskontrolle die einzelnen Verkäufe nachweist.
  • Inventar per 31. Dezember. Sie erfassen den Bestand aller Weinhandelsprodukte und den Literumsatz des Jahres und melden beides bis spätestens 31. Januar online im Kundenkonto der SWK. Mehr dazu: Inventarmeldung bis 31. Januar.
  • Rückverfolgbar bleiben. Am Inspektionstag muss die Inspektorin jede Flasche von der Sortenkarte zum Beleg und zurück verfolgen können. Wie das im Alltag funktioniert: Rückverfolgbarkeit vom Einkauf bis zur Flasche.

Geschäftsdokumente und Kellerbuchhaltung bewahren Sie zehn Jahre lang auf.

Was Vinosoft davon übernimmt

Im Tagesgeschäft, in jedem Konto. Jeder Artikel trägt Jahrgang, Grösse und SWK-Code. Lieferscheine, Rechnungen — auch Kassenverkäufe — und Webshop-Bestellungen buchen den Bestand aus, Gutschriften buchen Retouren zurück, Lieferantenbestellungen buchen den Wareneingang ein. Jede Buchung trägt Belegnummer und Kunden- oder Lieferantenname. Unter Statistiken → SWK erstellt Vinosoft das Detailinventar per 31. Dezember mit Formular A und Formular B als PDF, und die Inventur zählen Sie gegen die Liste in Vinosoft.

Mit dem Modul Kellerbuchhaltung. Wer selbst keltert, führt in Vinosoft die ganze Kette vom Traubenposten bis zur Flasche:

  • Traubenposten mit Kellerblatt-Nummer, Kanton, Rebsorte, Erntemenge in kg und Mostgewicht in Öchsle
  • Pressen, Verschnitt und Abfüllung als eigene Buchungen; die Abfüllung bucht Liter aus dem Offenwein aus, Flaschen in den Flaschenartikel ein und den Abfüllverlust separat
  • Lagerfassverzeichnis mit Fassnummer, Typ, Fassungsvermögen und aktuellem Inhalt, druckbar und mit QR-Etiketten, die das Fass auf dem Handy öffnen
  • Sortenkarte pro Offenwein und pro Flaschengrösse, mit Datum, Grund, Belegnummer, Gegenpartei, Eingang, Ausgang und Saldo
  • Analysen wie Öchsle, Alkohol, Säure und SO₂ pro Fass, Wein oder Traubenposten
  • Jahresabschluss per 31. Dezember mit Wiedereröffnung am 1. Januar, im Januar automatisch
  • SWK-Meldung mit Formular A und B als PDF und in den offiziellen Excel-Formularen der SWK, getrennt pro Eigentümer, also auch für Lohnkelterungen

Das Modul wird pro Konto freigeschaltet. Die Einrichtung ordnet Ihre bestehenden Artikel den Weinen zu und bucht den Anfangsbestand.

Was Vinosoft nicht übernimmt

Vinosoft übermittelt nichts direkt an die SWK; die Zahlen tragen Sie selbst im Onlineschalter ein. Eine Losnummer führt Vinosoft als Angabe am Artikel, nicht als eigenen Bestand pro Los, und Rebparzellen sind kein eigenes Objekt — die Lage ist ein Textfeld am Wein.

Ratgeber zum Thema

So geht es in Vinosoft

Die Angaben zu den gesetzlichen Pflichten stützen sich auf die Weinverordnung (SR 916.140) und die Wegleitungen der SWK, Stand Oktober 2026. Massgebend sind die aktuellen Dokumente auf cscv-swk.ch.