Jedes Jahr per 31. Dezember wird in der ganzen Schweiz das Inventar aller Weinhandelsprodukte erhoben. Die SWK führt diese Erhebung im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft durch, und jeder kontrollpflichtige Betrieb meldet seinen Bestand und seinen Literumsatz bis spätestens 31. Januar des Folgejahres. Dieser Ratgeber führt Sie durch den Ablauf, von der Zählung im Keller bis zum Klick auf «Einreichen».
Was gemeldet wird
Die Meldung hat zwei Teile:
- Inventar — der Bestand aller in- und ausländischen Weinhandelsprodukte, die Ihnen am 31. Dezember gehören, in Litern und nach Kategorie. Die amtliche Gliederung entspricht dem früheren Formular A: AOC-Weine (nach Region und Kanton), Landwein, Wein, ausländische Weine und alkoholfreier Traubensaft, jeweils nach Farbe — weiss, rot, rosé, Schaumwein und andere.
- Mengenumsatz — die Gesamtmenge in Litern, die Sie im Kalenderjahr in Verkehr gebracht haben: Verkäufe, Schenkungen, Verarbeitung und Lohnarbeit. Flaschen rechnen Sie in Liter um, also Nennfüllmenge mal Anzahl. Das entspricht dem früheren Formular B.
Auch wer am 31. Dezember keinen Bestand oder im Jahr keinen Umsatz hatte, meldet — mit dem entsprechenden Häkchen im Formular. Betriebe, denen die SWK eine vereinfachte Kellerbuchhaltung bewilligt hat, melden statt des Inventars nur die Summe ihrer Einkäufe in Litern.
Zusätzlich zur Onlinemeldung erstellen Sie ein detailliertes Inventar und eine detaillierte Umsatzaufstellung je Weinhandelsprodukt per 31. Dezember. Diese reichen Sie nicht ein, sondern legen sie bei der nächsten Inspektion vor.
Wem der Wein gehört
Gezählt wird nach Eigentum, nicht nach Standort:
- Wein, den Sie bei einem Lohnkelterer oder in einem Fremdlager eingelagert haben, gehört in Ihr Inventar.
- Wein, den Sie für Dritte lagern, gehört nicht in Ihr Inventar, ausser Sie keltern im Lohn für Auftraggeber, die nicht selbst bei der SWK registriert sind, oder Ihr Name steht auf deren Etiketten.
- Wein für den Eigenkonsum lagern Sie getrennt und kennzeichnen ihn deutlich.
Checkliste vor dem 31. Dezember
- Belege nachbuchen. Alle Lieferscheine, Gutschriften und Wareneingänge des Jahres sind erfasst, nichts liegt mehr im Ablagekorb.
- Bruch, Degustation und Eigenkonsum des Jahres sind als Abgang gebucht, damit der Buchbestand dem Keller entspricht.
- Stammdaten prüfen. Jeder Wein hat die richtige Kategorie, Farbe und Herkunft, die Nennfüllmenge stimmt.
- Lagerorte trennen. Fremdware und Eigenkonsum liegen sichtbar getrennt und sind beschriftet.
Am Stichtag: zählen und abgleichen
Zählen Sie am 31. Dezember jeden Lagerort, Sorte für Sorte und Jahrgang für Jahrgang. Wo die Zählung vom Buchbestand abweicht, klären Sie die Ursache, bevor Sie korrigieren: Eine fehlende Kiste ist oft ein nicht erfasster Lieferschein und kein Bruch. Erst was sich nicht klären lässt, buchen Sie als Differenz, mit Datum und einem Text, der den Grund nennt. Anschliessend schliessen Sie jede Sortenkarte per 31. Dezember ab und eröffnen sie am 1. Januar mit dem gezählten Bestand neu.
Im Januar: melden
- Erstellen Sie aus Ihrer Buchhaltung das Inventar per 31. Dezember und den Literumsatz des Jahres, gegliedert nach den Kategorien oben.
- Melden Sie sich im Onlineschalter auf cscv-swk.ch an und erfassen Sie die Zahlen im Kundenkonto Ihres Betriebs. Mehrere Betriebe unter einem Konto erscheinen dort gemeinsam.
- Reichen Sie die Meldung bis 31. Januar ein. Innerhalb der Eingabefrist können Sie sie im Archiv noch korrigieren; danach steht sie dort als PDF bereit.
Die Meldung ist auch die Grundlage Ihrer Jahresgebühr.
So erledigen Sie es mit Vinosoft
Zählen. Unter Statistiken → Artikel → Inventur sehen Sie den Bestand je Artikel und Lagerort, auf Wunsch mit Jahrgang, Grösse, Losnummer und Lagerplatz. Exportieren Sie die Liste als Excel und zählen Sie dagegen. Differenzen buchen Sie in einer gemeinsamen Korrektur mit Datum 31.12. und einem Text wie «Jahresinventur». Wichtig: Sie geben die Differenz ein, nicht den gezählten Bestand. Details im Hilfeartikel Inventur.
Abgleichen. Wo eine Zahl nicht stimmt, zeigt das Bewegungsprotokoll jede Buchung des Artikels mit Belegnummer und Saldo. So finden Sie den vergessenen Lieferschein, bevor Sie eine Differenz buchen.
Melden. Unter Statistiken → SWK wählen Sie das Jahr. Der Reiter SWK erstellt ein PDF mit dem Detailinventar per 31. Dezember, der Zusammenstellung der Weinbestände (Formular A) und der Umsatzerklärung in Litern (Formular B). Die Zahlen aus Formular A und B übertragen Sie in den Onlineschalter, das Detailinventar legen Sie für die Inspektion ab. Der Reiter Verkauft listet die im Jahr verrechneten Weine nach Klasse, mit Menge und Litern — die Grundlage Ihrer detaillierten Umsatzaufstellung. Siehe Der SWK-Weinhandelskontrolle-Bericht.
Mit dem Modul Kellerbuchhaltung geht es weiter: Der Reiter SWK-Meldung rechnet Offenwein und Flaschen per 31. Dezember in Liter um und füllt Formular A und B zusätzlich in den offiziellen Excel-Arbeitsmappen der SWK aus — je ein Paar pro Eigentümer, also auch für Wein, den Sie im Lohn für Dritte keltern. Inventar & Umsatz zeigt Bestand und Jahresumsatz pro Artikel, und der Jahresabschluss schliesst alle Sortenkarten per 31. Dezember ab und eröffnet sie am 1. Januar neu. Er läuft im Januar automatisch; Sie können ihn auch selbst auslösen.
Bewerten. Für die Treuhand bewertet Lagerwert denselben Bestand per 31. Dezember zum Einkaufspreis, als PDF.
Häufige Stolpersteine
- Artikel fehlen in der Meldung. Ein Wein erscheint nur, wenn er als Lagerartikel geführt wird und sowohl einen SWK-Code als auch eine Grösse hat. Prüfen Sie neue Artikel des Jahres vor dem Stichtag.
- Fremdlager in der Meldung. Lagerorte mit Ware Dritter nehmen Sie in den Lagerort-Einstellungen aus dem SWK-Bericht.
- Umsatz ohne Rechnung. Formular B unter Statistiken → SWK zählt die im Jahr verrechneten Liter. Schenkungen, Degustationen und andere Abgänge ohne Rechnung gehören ebenfalls zum Mengenumsatz der SWK — rechnen Sie sie dazu, bevor Sie die Zahl übertragen. Die SWK-Meldung im Modul Kellerbuchhaltung zählt stattdessen die als Verkauf gebuchten Abgänge; die beiden Zahlen können deshalb leicht voneinander abweichen.
- Rundungsdifferenzen. Formular A und B rechnen in ganzen Litern. Kleine Abweichungen zum Detailinventar sind normal.
- Zu spät korrigiert. Eine Inventurkorrektur mit Datum im Januar zählt nicht mehr zum Bestand per 31. Dezember. Buchen Sie Korrekturen auf den Stichtag.
Den Rahmen dazu — wer melden muss und was die Inspektion prüft — finden Sie im Ratgeber Weinhandelskontrolle (SWK) und auf der Übersichtsseite Kellerbuchhaltung.
Quellen: Wegleitungen «Kellerbuchhaltung Produktion und Handel» und «Kellerbuchhaltung Flaschenhandel» (V2, 11/2023) sowie FAQ der SWK, Stand Oktober 2026. Verbindlich sind die Angaben im Onlineschalter der SWK.
