Die Mehrwertsteuer ist für viele Weinbetriebe die Pflicht, die am meisten Zeit frisst: Viermal oder zweimal im Jahr müssen Umsätze, Steuern und Vorsteuern auf das Formular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, die für Wein gelten, die Wahl zwischen den beiden Abrechnungsmethoden und wie Vinosoft die Abrechnung aus den Rechnungen erstellt, die Sie ohnehin schreiben.
Welcher Satz auf Wein gilt
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei Sätze: 8,1 % als Normalsatz, 2,6 % als reduzierter Satz für Lebensmittel und weitere Güter des täglichen Bedarfs und 3,8 % für Beherbergung.
Wein ist zwar ein Lebensmittel, alkoholische Getränke sind vom reduzierten Satz aber ausdrücklich ausgenommen. Auf Wein, Schaumwein, Bier und Spirituosen gilt deshalb der Normalsatz von 8,1 %. Für Ihren Betrieb heisst das in der Praxis:
Was Sie verkaufen | Satz |
|---|---|
Wein, Schaumwein, Spirituosen | 8,1 % |
Traubensaft ohne Alkohol, Trauben, Konfitüre, Käse zum Mitnehmen | 2,6 % |
Speisen und Wein im eigenen Restaurant oder an einer Veranstaltung | 8,1 % |
Übernachtung im Gästezimmer auf dem Weingut | 3,8 % |
Lieferung ins Ausland mit Ausfuhrnachweis | steuerfrei (0 %) |
Ab wann ein Weinbetrieb steuerpflichtig ist
Steuerpflichtig wird, wer im Jahr mindestens CHF 100 000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt. Für Weinbaubetriebe gibt es eine Besonderheit: Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem eigenen Betrieb, etwa verkaufte Trauben, gehören zur Urproduktion und zählen nicht zum steuerbaren Umsatz. Wer die Trauben selbst zu Wein verarbeitet und den Wein verkauft, ist mit diesen Verkäufen dagegen in der Regel steuerpflichtig. Wo die Grenze für Ihren Betrieb liegt, klären Sie anhand der MWST-Branchen-Info «Urproduktion und nahe stehende Bereiche» der ESTV oder mit Ihrer Treuhand.
Effektive Methode oder Saldosteuersatz
Steuerpflichtige rechnen nach einer von zwei Methoden ab:
- Effektive Methode. Sie schulden die Steuer auf Ihren Umsätzen und ziehen die Vorsteuer ab, die Sie auf Einkäufen bezahlt haben: Flaschen, Korken, Etiketten, Maschinen, Dienstleistungen. Abgerechnet wird quartalsweise.
- Saldosteuersatz. Sie multiplizieren den Umsatz mit einem von der ESTV festgelegten, tieferen Branchensatz. Die Vorsteuer wird nicht einzeln abgezogen, sie ist im Satz pauschal berücksichtigt. Abgerechnet wird halbjährlich. Die Methode steht Betrieben bis zu einer Umsatz- und Steuergrenze offen, die die ESTV festlegt.
Der Saldosteuersatz spart Aufwand, lohnt sich aber vor allem, wenn Sie wenig investieren. Wer in einem Jahr eine neue Presse oder einen Tank kauft, zahlt mit der effektiven Methode oft weniger, weil er die Vorsteuer darauf zurückerhält. Ein Methodenwechsel ist nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich; rechnen Sie die Wahl mit Ihrer Treuhand durch.
Unabhängig von der Methode wählen Sie, ob Sie nach vereinbarten Entgelten abrechnen — die Steuer entsteht mit der Rechnung — oder nach vereinnahmten Entgelten — die Steuer entsteht erst, wenn das Geld eingeht. Für Betriebe, deren Kunden spät zahlen, entlastet die zweite Variante die Liquidität.
So erstellt Vinosoft die Abrechnung
Mit der Finanzbuchhaltung (Professional und Enterprise Edition) bucht sich jede Rechnung, Gutschrift, Zahlung und Kreditorenrechnung mit ihrem Steuercode ins Journal. Methode und Abrechnungsart legen Sie unter Konfiguration → Allgemein → Stammdaten im Feld MwSt-Abrechnung fest: vereinbart oder vereinnahmt, effektiv oder Saldo. Daraus ergibt sich die Periode, Quartal oder Halbjahr.
- Unter Finanzen → MwSt Abrechnung wählen Sie die Periode und erstellen den Bericht. Er wird im Hintergrund erzeugt.
- Am Bildschirm sehen Sie die Abrechnung im Aufbau des ESTV-Formulars, Ziffer für Ziffer: Umsätze, steuerfreie Leistungen, geschuldete Steuer, Vorsteuer und den Betrag, den Sie schulden oder zurückerhalten. Jede Ziffer führt ins MwSt Journal mit den Buchungen, aus denen sie entstanden ist.
- Als Grundlage für die Treuhand laden Sie die Buchungen pro Ziffer als Excel herunter.
- Stimmt alles, schliessen Sie die Abrechnung ab. Sie bleibt mit PDF und Zahlen archiviert, und die nächste Periode beginnt dort, wo diese aufgehört hat.
Die Zahlen übertragen Sie anschliessend ins ePortal der ESTV. Vinosoft reicht die Abrechnung nicht elektronisch ein. Die Frist dafür beträgt 60 Tage nach Ende der Periode.
Was Sie in Vinosoft prüfen sollten
- Steuercodes und Ziffern. Unter Finanzen → Steuercode ist jedem Satz eine Ziffer des Formulars zugeordnet. Prüfen Sie vor der ersten Abrechnung, dass die aktuellen Sätze auf den Ziffern für die Sätze ab 2024 stehen: 8,1 % auf Ziffer 303, 2,6 % auf 313 und 3,8 % auf 343.
- Steuercode am Artikel. Wein trägt den Normalsatz, alkoholfreier Traubensaft den reduzierten. Jeder Preis eines Artikels hat seinen eigenen Steuercode; Netto- und Bruttopreis rechnet Vinosoft gegenseitig um.
- Kundschaft im Ausland. Für Lieferungen ins Ausland hinterlegen Sie beim Kunden einen steuerfreien Steuercode. Vinosoft wählt ihn nicht nach Land von selbst.
- Kreditorenrechnungen. Erfassen Sie Lieferantenrechnungen mit Steuercode, fliesst die Vorsteuer in die Ziffern 400 und 405. Bei der Saldosteuersatzmethode entfällt das.
Was Vinosoft nicht abdeckt
Vinosoft übermittelt die Abrechnung nicht an die ESTV und bietet keinen Export nach Bexio, Abacus oder Banana; das Journal exportieren Sie als CSV. Die seit 2025 mögliche jährliche Abrechnung ist keine eigene Periode in Vinosoft. Und die Alkoholsteuer, die auf Spirituosen anfällt, berechnet Vinosoft nicht.
Stand Oktober 2026. Massgebend sind das Mehrwertsteuergesetz und die Publikationen der ESTV. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Treuhandberatung.
