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Altersverifikation beim Online-Verkauf von Alkohol

Wer in der Schweiz Wein online verkauft, muss sicherstellen, dass keine Flasche an Jugendliche unter dem Mindestalter geht. Im Laden prüft das Personal den Ausweis. Im Onlineshop fehlt dieser Blick über den Ladentisch, und genau dort zeigen Testkäufe seit Jahren Lücken. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was das Gesetz verlangt, welche Lösungen die Behörden als genügend anerkennen und wie Vinosoft das im Checkout umsetzt.

Das Mindestabgabealter

  • 16 Jahre für vergorene alkoholische Getränke: Wein, Schaumwein, Bier, Most und Obstwein. Grundlage ist das Lebensmittelgesetz (LMG).
  • 18 Jahre für Spirituosen und Mischgetränke, die gebrannte Wasser enthalten, also auch Likör, Aperitifs auf Spirituosenbasis und Alcopops. Grundlage ist das Alkoholgesetz (AlkG, Art. 41 Abs. 1 Bst. i).

Das Verbot gilt für jede Abgabe, auch für Gratisproben. Kantone und Verkaufsstellen dürfen strengere Regeln anwenden. Das Tessin zum Beispiel lässt Alkohol generell erst ab 18 abgeben.

Was online als genügende Alterskontrolle gilt

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Juli 2025 in einem Informationsschreiben an die kantonalen Kontrollbehörden festgehalten: Wer Alkohol über einen Onlineshop abgibt, muss ein wirksames System für die Alterskontrolle haben und sicherstellen, dass es funktioniert. Wie das technisch aussieht und ob die Prüfung bei der Registrierung, bei der Bestellung oder bei der Lieferung stattfindet, ist dem Händler überlassen.

Als genügend gelten zum Beispiel:

  • bei Registrierung oder Bestellung: eine Kopie eines amtlichen Ausweises, die Prüfung über die Ausweisnummer oder ein Altersprüfungssystem eines Drittanbieters
  • bei Lieferung oder Abholung: die Ausweiskontrolle durch eigenes, instruiertes Personal, bei der Abholung im Geschäft oder über eine Zusatzleistung des Lieferdienstes wie «Unterschrift einer volljährigen Person»

Nicht genügend sind:

  • eine Checkbox «Ich bin über 18»
  • die Angabe des Geburtsdatums
  • die Annahme, wer mit Kreditkarte zahlt, sei volljährig
  • ein Satz in den AGB wie «Kein Verkauf an Minderjährige»

Ausserdem muss der Shop bei alkoholischen Getränken darauf hinweisen, dass die Abgabe an Kinder und Jugendliche verboten ist, mit dem Mindestalter nach Lebensmittel- und Alkoholgesetzgebung (Art. 42 Abs. 2 und Art. 44 LGV). Alkoholische Getränke müssen klar von alkoholfreien unterscheidbar angeboten werden.

Wie der Vinosoft-Checkout das Alter prüft

Der Vinosoft-Shop verlangt keine Checkbox, sondern ein Foto des Ausweises:

  1. Mindestalter aus der Produktkategorie. Jeder Artikel hat eine Produktkategorie. Wein, Schaumwein, Bier, Apfel- und Fruchtwein verlangen 16 Jahre, Spirituosen, Likör, Aperitif, Likörwein, Alcopops und Hard Seltzer 18 Jahre. Alkoholfreies Bier und entalkoholisierter Wein sind ausgenommen. Liegen Artikel mit verschiedenen Altersgrenzen im Warenkorb, gilt die höchste.
  2. Ausweis fotografieren. Enthält die Bestellung altersbeschränkte Artikel, fotografiert die Käuferin ihren Ausweis oder lädt ein Foto hoch. Vinosoft liest daraus das Geburtsdatum. Das Foto wird geprüft und sofort verworfen, nicht gespeichert.
  3. Zu jung oder nicht geprüft: keine Bestellung. Die Prüfung läuft auch auf dem Server. Eine Bestellung ohne gültige Altersprüfung wird nicht angenommen, auch wenn jemand den Schritt im Browser umgeht.
  4. Einmal prüfen, danach überspringen. Angemeldete Kundinnen und Kunden können das geprüfte Geburtsdatum in ihrem Konto speichern und den Scan beim nächsten Mal überspringen.
  5. Protokoll. Jede Prüfung wird protokolliert, ohne das Geburtsdatum im Protokoll.

Kennen Sie eine Kundin persönlich, etwa aus dem Hofladen, kann Ihr Personal unter Shop → Benutzer nach einer Ausweiskontrolle das Geburtsdatum von Hand erfassen. Das wird mit dem Benutzer protokolliert, der es eingetragen hat, und lässt sich mit Verifikation widerrufen zurücknehmen.

Was Sie einstellen

  • Produktkategorie bei jedem alkoholischen Artikel setzen. Ohne Kategorie kennt Vinosoft kein Mindestalter, und der Artikel wird nicht geprüft. Das ist der wichtigste Schritt.
  • Unter Shop → Konfiguration → Checkout-Compliance, Abschnitt Altersverifizierung:
    • Für Alkohol immer 18 verlangen — für Betriebe, die grundsätzlich erst ab 18 verkaufen, oder für Lieferungen ins Tessin.
    • Jede Bestellung unabhängig von der Kategorie altersprüfen — wenn Sie nur alkoholische Produkte führen und keine Kategorie vergessen wollen.
  • Hinweis auf das Mindestalter auf den Produktseiten oder im Footer des Shops, zum Beispiel: «Keine Abgabe von Wein und Bier an Personen unter 16 Jahren, von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren.»

Was Vinosoft nicht übernimmt

  • Die Prüfung gilt für Lieferungen in die Schweiz und nach Liechtenstein. Für andere Länder setzt Vinosoft heute kein Mindestalter.
  • Kantonale Sonderregeln erkennt der Checkout nicht automatisch aus der Adresse. Für das Tessin schalten Sie Für Alkohol immer 18 verlangen ein.
  • Eine Ausweiskontrolle bei der Zustellung buchen Sie bei Ihrem Versanddienstleister.
  • Bauen Sie einen eigenen Shop auf der Storefront-API von Vinosoft, ist die Altersprüfung dort Ihre Aufgabe. Eine Checkbox genügt auch dort nicht.

Checkliste

  • Produktkategorie bei allen alkoholischen Artikeln gesetzt
  • Einstellungen unter Checkout-Compliance geprüft
  • Hinweis auf das Mindestalter im Shop sichtbar
  • Testbestellung mit einem alkoholischen Artikel durchgeführt
  • Personal weiss, wie es eine Ausweiskontrolle im Hofladen in Vinosoft festhält

Mehr zum Gesamtbild: Weinshop erstellen in der Schweiz.

Quellen: Lebensmittelgesetz (SR 817.0), Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02), Alkoholgesetz (SR 680), Informationsschreiben 2025/2.1 des BLV «Alterskontrolle bei der Alkoholabgabe im Onlinehandel» vom 7. Juli 2025. Stand Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

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